KURZ-Hinweisgebersystem
Wir sind davon überzeugt, dass ethisches, soziales und ökologisches Handeln und die strikte Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften Voraussetzungen für das erfolgreiche Fortbestehen und gesunde Wachstum unseres Unternehmens sind. Deshalb handeln wir als verantwortungsvoller und fairer Geschäftspartner und Arbeitgeber stets unter Wahrung der Integrität des ehrbaren Kaufmanns. Um unseren guten Ruf zu schützen und den Erfolg unseres Unternehmens auch in Zukunft zu sichern, sind wir auf Ihre Unterstützung angewiesen.
Sie haben Kenntnis von regelwidrigen Verhaltensweisen, schwerwiegenden Missständen oder Risiken? Nur wenn wir davon erfahren, können wir handeln. Mit der Einrichtung unseres Hinweisgebersystems KURZ Incident Reporting im Zuge der Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie geben wir Ihnen eine gesicherte Kommunikationsplattform zur Abgabe auch anonymer Meldungen und schützen Ihre Identität als Hinweisgeberin bzw. Hinweisgeber.
So kann jede und jeder von uns dabei helfen, Schaden von KURZ abzuwenden.
Über folgende Kommunikationswege können Sie Ihre Hinweise abgeben
Digitales Hinweisgebersystem: Melden Sie Ihren Hinweis über unser KURZ Incident Reporting:
https://www.bkms-system.com/kurz
Wie funktioniert das KURZ Incident Reporting?
Weitere Möglichkeiten Ihre Hinweise abzugeben
Telefonisch
Unter dieser Nummer können Ihre Hinweise in deutscher und englischer Sprache entgegengenommen werden.
Wenn Sie Ihren Hinweis anonym abgeben möchten, denken Sie bitte daran, Ihre Rufnummer zu unterdrücken. Bitte beachten Sie aber, dass ein Rückruf dann jedoch nicht möglich ist.
Schreiben Sie uns Ihren Hinweis per E-Mail.
Sofern Sie anonym bleiben möchten, achten Sie bitte darauf, dass weder Ihre E-Mail-Adresse noch evtl. Anhänge Rückschlüsse auf Ihre Identität zulassen.
Per Post
Vertraulich
Group Compliance Officer
Rechtsabteilung
LEONHARD KURZ Stiftung & Co. KG
Schwabacher Straße 482
90763 Fürth
Deutschland