Zertifizierungen

Verlässlich, randscharf und widerstandsfähig – TTR-Farbbänder von KURZ
Thermal Transfer (R)Evolution
Be unique. Beyond standard

Wir werden Ihren Ansprüchen an Qualität, Umweltschutz und Sicherheit gerecht

Wir möchten, dass Sie Ihr Thermotransfer-Druck-Projekt so effizient und schnell wie möglich durchführen können, ohne durch zusätzliche Barrieren aufgehalten zu werden.

 

Deswegen ist es uns als Spezialist und Global Player für Thermotransfer-Farbbänder besonders wichtig, unsere Formulierungen nach strengsten Qualitätsstandard zu produzieren und damit alle notwendigen Anforderungen außerordentlich zu erfüllen.

 

Viele Industrien sind an Vorgaben gebunden: Erzeugnisse der Lebensmittelindustrie müssen nachweislich lebensmittelunbedenklich sein. Produkte der Chemiebranche können unter Umständen nur dann vertrieben werden, wenn sie der europäischen Chemikalienverordnung REACH entsprechen. Wer auf internationalen Märkten aktiv ist, muss zusätzlich die Normen der jeweiligen Länder beachten. Unsere KURZ-Produkte sind nachweislich für einen Großteil der Einsatzgebiete national und international zertifiziert.

Erklärung der Lebensmittelunbedenklichkeit

Deutschland

Materialien, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, müssen zwingend sicher und gesundheitsunbedenklich sein. Viele unserer Thermotransfer-Farbbänder erfüllen die Standards, die vom deutschen Zertifizierungsinstitut ISEGA oder alternativen Instituten vorgegeben werden. Das von uns erworbene Zertifikat über Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen (1935/2004/EG und 10/2011/EU), gilt jeweils für den gesamten europäischen Raum.

 

Schweiz und USA

Sie bieten Ihre Produkte in der Schweiz an? Wir arbeiten eng mit SQTS (Swiss Quality Testing Services), einem Schweizer Labor-Dienstleister zusammen, der das Zertifikat der Lebensmittelunbedenklichkeit für den Schweizer Markt und für ganz Europa erteilt. Für den US-amerikanischen Markt prüft SQTS nach den Richtlinien der Food and Drug Administration (FDA). Sprechen Sie uns an, wenn Ihre Farbbänder für diese Märkte zertifiziert sein müssen.

EU-Chemikalienverordnung REACH

Mit unseren Thermotransferlösungen können Sie direkt loslegen – das heißt: keine Prüfung besonderer Anforderungen oder Einschränkungen Ihrerseits durch eingesetzte Rohstoffe notwendig.

 

Wir verwenden bei KURZ ausschließlich Rohstoffe, die vorregistriert bzw. bereits registriert sind. Das gilt auch für Farbbänder, die in unseren außereuropäischen Standorten hergestellt werden. Die Farbbänder selbst sind unter der EU-Verordnung 1907/2006 vom 18.12.06 (REACH VO) als Erzeugnisse einzustufen und somit nicht registrierungspflichtig. Die Erstellung eines Sicherheitsdatenblattes ist daher für unsere Thermotransferlösungen nicht zwingend notwendig.

 

Weiterhin erfüllen die Farbbänder Artikel 67 der REACH-Verordnung. Damit entsprechen sie den Maßgaben der Beschränkungen nach Annex XVII, den Beschränkungen der Herstellung, des Inverkehrbringens und der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe, Gemische und Gegenstände.

Verpackungsnormen 94/62/EG (Europa) und CONEG (USA)

In Europa müssen Verpackungsbestandteile der Norm 94/62/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 1994 über Verpackungen und Verpackungsabfälle entsprechen. Sie definiert, wie viel Blei, Cadmium, Quecksilber und hexavalentes Chrom maximal in Verpackungsbestandteilen enthalten sein darf. Dieselben Anforderungen stellt die Spezifikation CONEG (Coalition of Northeastern Governors) für den US-amerikanischen Markt.

 

Mit unseren Thermotransfer-Farbbändern für Verpackungen sind Sie auf der sicheren Seite: KURZ-Farbbänder entsprechen hinsichtlich Rezeptur sowie der Angaben der Rohstoff-Lieferanten beiden Verpackungsrichtlinien.

Für weitere Informationen kontaktieren Sie uns bitte.